Konformitätserklärung

Die Konformitätserklärung ist ein Dokument, mit dem ich als Herstellerin eines Produktes eigenverantwortlich und rechtsverbindlich erkläre, dass meine Produkte den Anforderungen der einschlägigen EG-/EU-Richtlinien entsprechen.

In unserem keramisch-spezifischen Fall ist es die Bedarfsgegenstände-Verordnung vom 10.04.1992 sowie die Verordnung VO (EG) Nr. 1935/2004 über Lebensmittelkontaktmaterialien und -gegenständen.

Was müssen wir KeramikerInnen bei der Herstellung von Geschirr beachten?

Bei Keramikgegenständen ist es möglich, dass bei Kontakt mit Lebensmitteln Blei und Cadmium aus der Glasur in die Lebensmittel übergehen. Beide Metalle sind giftig und können bei entsprechender Konzentration unsere Gesundheit gefährden.

Für beide Metalle sind deswegen Grenzwerte in der Bedarfsgegenständeverordnung festgelegt. Deren Einhaltung haben wir HerstellerInnen oder – bei Einfuhr aus einem Drittland – die Importeure der Keramikgegenstände durch entsprechende Eigenkontrollen sicherzustellen.

Wie müssen wir die Ergebnisse der Eigenuntersuchungen dokumentieren?

Wir HerstellerInnen oder die ImporteurInnen, (z.B. die Bekannteren Motel a miio, Onomao, Eulenschnitt,…) müssen Nachweise darüber bereithalten, ob das Geschirr, die in der Bedarfsgegenständeverordnung für den Übergang von Blei und Cadmium in die Lebensmittel festgelegten Höchstmengen einhält.

Nachweise müssen wir auf Verlangen der zuständigen Überwachungsbehörde vorlegen können.

Sie müssen mindestens enthalten:

☞ Ergebnisse und Testbedingungen der durchgeführten Analysen

☞ Name und Anschrift des Labors, das die Analyse durchgeführt hat

Welche Bedeutung hat die Konformitätserklärung?

“Nach § 10 Abs. 2 Bedarfsgegenständeverordnung dürfen Lebensmittelbedarfsgegenstände aus Keramik, die noch nicht mit Lebensmitteln in Berührung gekommen sind, gewerbsmäßig nur in den Verkehr gebracht werden, wenn ihnen eine schriftliche Erklärung (Konformitätserklärung) in deutscher Sprache beigefügt ist, in der bescheinigt wird, dass sie den Anforderungen der Bedarfsgegenständeverordnung und der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 entsprechen.

Zur eindeutigen Unterscheidung von Dekorationsgegenständen ist diese Verpflichtung für alle Keramikgegenstände, die bestimmungsgemäß oder vorhersehbar mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, aber noch nicht mit Lebensmitteln in Berührung gekommen sind, vorgeschrieben. Eine Konformitätserklärung für einen Lebensmittelbedarfsgegenstand aus Keramik muss im Einzelhandel vorliegen. Im Onlinehandel muss sie mindestens auf der Homepage abrufbar sein, falls sie nicht jeder Sendung beigefügt wird.” Quelle: Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart

Was bedeutet das nun genau?

Die zu prüfenden Teile müssen der verkaufsfertigen Ware entsprechen. Es empfiehlt sich also jede Glasur, die für Geschirr verwendet wird auch zu prüfen. Es kann sich dabei um Schalen, Teller, Becher oder Tassen handeln, Hauptsache es passen min. 50ml Flüssigkeit rein.

In unserer Werkstatt durfte eine Praktikantin dafür üben, mit 200g Ton 24 in etwa gleich große Becherchen zu drehen. In den Boden wurde jeweils die Glasurbezeichnung* eingeritzt und wie unser restliches Sortiment glasiert. So kann das in der Erklärung auch eindeutig wiedergegeben werden.  *Ein Fehlerchen hat sich eingeschlichen – findest du es?

Gleich zu Beginn meiner Selbstständigkeit vor über 10 Jahren habe ich meine Glasuren testen lassen. Seitdem haben sich jedoch unsere Bezeichnungen für die Farben geändert.

Wir haben unsere 24 Glasurprobebecher prüfen lassen von:

M.U.T. Meißner Umwelttechnik GmbH

Ossietzkystraße 37a

01662 Meißen

Telefon: 03521 463-120
mut-gmbh@t-online.de

www.mut-umwelt.de

Der Preis ist angemessen und unabdingbar für ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen uns und unseren Kundinnen.

Unsere untersuchten Gegenstände, entsprechen natürlich wie erwartet und von der älteren Erklärung bekannt den Anforderungen. Auf Anfrage lasse ich sie gerne per Mail zukommen.

Dieser Beitrag hat 2 Kommentare

  1. Christine

    Wenn ich zwei verschiedene Arten von Ton nutze, muss ich dann eine Glasur auf jeweils beiden Tonarten testen lassen oder hat der Ton damit nichts zu tun?

    Der Ofen hat jedoch einen Einfluss auf die Keramik, wenn ich also einen neuen Ofen habe, muss ich die Glasuren erneut testen lassen? Und wann läuft allgemein die Gültigkeit der getesteten Glasur ab?

    Vielen Dank!

    1. Alexa Voigtlaender

      Hallo Christine,

      bitte kläre diese Fragen direkt mit dem Labor ab.
      Die Adresse findest du direkt im Blogbeitrag.
      Viele Grüße
      Alexa

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